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Sonstige religiöse Feiertage
Muslimische Schülerinnen und Schüler sind gem. Nr. 4
FeiertagsKMBek an den religiösen Festen Ramazan Bayrami
und Kurban Bayrami jeweils für die ersten beiden Tage
von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und
sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit.
Wichtiger Hinweis: Die ausgewiesenen Schulzeiten sind rechtlich
verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler. Eine Verlängerung der
Ferienzeiten ist grundsätzlich nicht möglich. |
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