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Der Buß-und Bettag ist für Schüler in Bayern unterrichtsfrei.

Buß- und Bettag

20. November 2024

Mittwoch

 

Sonstige religiöse Feiertage

Muslimische Schülerinnen und Schüler sind gem. Nr. 4 FeiertagsKMBek an den religiösen Festen Ramazan Bayrami und Kurban Bayrami jeweils für die ersten beiden Tage von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit.
Eine Unterrichtsbefreiung muss nicht beantragt werden
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Die Lehrkraft sollte jedoch darüber informiert werden, wenn das Kind an diesen Schultagen nicht erscheint.

Wichtiger Hinweis:

Die ausgewiesenen Schulzeiten sind rechtlich verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler. Eine Verlängerung der Ferienzeiten ist grundsätzlich nicht möglich.
 Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.
Dieser soll rechtzeitig vor dem Beurlaubungstermin bei der Schulleitung vorliegen.