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Sonstige religiöse Feiertage
Muslimische Schülerinnen und Schüler
können gem. Nr. 4 FeiertagsKMBek an den religiösen
Festen Ramazan Bayrami und Kurban Bayrami jeweils für
die ersten beiden Tage von der Verpflichtung zur
Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen
Veranstaltungen befreit werden. Wichtiger Hinweis:
Die ausgewiesenen Schulzeiten sind rechtlich
verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler. Eine Verlängerung der
Ferienzeiten ist grundsätzlich nicht möglich. |
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